Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Beeinträchtigungen sieht vor, dass Betroffene nach Möglichkeit nicht mehr in stationären Einrichtungen, sondern im Rahmen der „Inklusion“ im ambulant betreuten oder begleiteten Wohnen bei Familien leben. Die ärztliche Behandlung wird damit zunehmend im Rahmen der ambulanten und kostengünstigeren Regelversorgung erfolgen.

Die Inklusionsidee ist für uns wegweisend, weil sie in der Praxis nachweisbar zu erstaunlichen Ergebnissen führt. Sie soll belasteten bzw. behinderten Menschen unabhängig der sozialen Herkunft ermöglicht werden, an allen Lebensbereichen teilzuhaben.

 

Hierzu orientieren wir uns am individuellen Bedarf jedes einzelnen unter Bereitstellung subjektiver Hilfen. Unser Ziel ist es, das Zusammenleben mit und ohne Beeinträchtigung zu ermöglichen und somit zugleich gesellschaftlicher Ausgrenzung entgegenzuwirken. Dieser Aspekt erachten wir als wichtig, da es sich für viele Betroffene als eine wertvolle Erfahrung erweist, die eigene Andersartigkeit nicht mehr nur als etwas Trennendes zu erfahren, sondern eben auch als etwas Verbindendes.

 

Besonders wertvoll erweisen sich in diesem Zusammenhang gemeinsame Mahlzeiten und Freizeitgestaltungen, was das Verständnis verschiedener Sichtweisen fördert und eine lebendige Gesprächskultur begünstigt.